Tipps bei Betrugsauktionen

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Einige Tipps und Hinweise, wie man sich davor schützt und was man tun sollte, wenn man betrogen wurde.

Fast jeder Sammler war bereits in dieser Situation. Er entdeckt in einem Onlineauktionshaus das Objekt seiner Begierde zum Schnäppchenpreis. Sei es eine Figur mit seltenem Zubehör oder ein alter BPZ oder ganz etwas anderes.

Wie schützt man sich vor Fälschungen und was kann man tun, wenn man eine Fälschung ersteigert hat?

Diese Seite soll ein paar Tipps und Hinweise für richtiges Verhalten geben.

Ist die Figur echt????????

Die Figur steht zum absoluten Schnäppchenpreis, oder auch für richtig hartes Geld zum Verkauf im Auktionshaus. Sie sollten jedoch nicht hergehen und blind darauf bieten. Alles was Sie haben ist ihr visuelles Sehvermögen. Sie sehen den Text und evtl. ein Bild. Prüfen Sie die Auktion auf Herz und Nieren bevor Sie bieten.


Vor dem Kauf beachten:

1. Lesen Sie zwischen den Zeilen und suchen Sie Zweideutigkeiten. Texte wie „hab ich vor Jahren auf einer Börse gekauft“ oder auch „Dachbodenfund“ lassen nicht auf die Echtheit der Figur schließen. Vielmehr soll mit solchen Formulierungen Ihr Schatzjägerinstinkt und der Schein eine echte Figur zu bekommen erweckt werden.


2. Texte wie „handbemalt“ oder „von künstlerischer Hand gefertigt“ können Sie ruhig wörtlich nehmen. Den Sie verweisen mit Sicherheit darauf, das der Verkäufer die Farbe noch an seinen Fingern hat. Vor allem bei Farbvarianten (Dark Laser Black Edition) sind diese Sätze oft zu finden.


3. Auch angebliche Ahnungslosigkeit und Nichtauskennen sind deutliche Hinweise für Betrug. Sicherlich gibt es auch welche, die sich wirklich nicht auskennen, aber die haben in der Regel keinen Regenkobold oder einen Schlumpfbeipackzettel.


4. Keine Garantie gibt es nicht. Auf alle Artikel die Sie kaufen haben Sie in irgend einer Form einen Garantieanspruch. Und wenn es nur das Rückgaberecht ist. Bieten Sie einfach nicht auf Auktionen die mit dem Text enden, das keine Garantie auf die Originalität gegeben wird. Sie werden sowieso nur Ärger mit diesem Verkäufer haben, wenn es sich als Replikat entpuppt. In den meisten Auktionshäusern ist dieser Textpassus ohnehin verboten.


5. Schauen Sie sich das Bild genau an. Wenn nötig ziehen Sie es auf die Festplatte und vergrößern Sie es. Manchmal ersteigern Sie Figuren mit Defekten, die man nur schwer erkennen kann.


6. Das Bewertungsprofil des Verkäufers gibt Ihnen Aufschluss darüber, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Sicherlich ist eine negative Bewertung kein Grund um nicht zu bieten. Ärger mit einem Käufer hat jeder Anbieter mal. Aber der Grund für den Ärger, der ist schon interessant für Sie.


7. Zu viele negative Bewertungen sollten es natürlich auch nicht sein. Sie müssen, wenn vorhanden, in einem gesunden Verhältnis stehen. Eine negative auf 100 positive ist akzeptabel.


8. Schauen Sie mal in die anderen Auktionen des Verkäufers. Ist Ihre Figur vielleicht mehrmals vorhanden, oder bietet er/sie weitere fälschungsgefährdeten Figuren an.


9. Ein niedriger Sofortkaufpreis ist mit Vorsicht zu genießen. Eine echte Figuren hat ihren Preis, das müssen Sie akzeptieren.


10. Im Bewertungsprofil können Sie auch die bereits abgeschlossenen Auktionen aufrufen. Schauen Sie ruhig mal nach, ob der Verkäufer die Stelzen für den Schlumpf auf den Sie gerade bieten wollen, nicht zufällig zwei Wochen vorher bei einem Replikahändler eingekauft hat.


11. Echtheitsmerkmale von teurem Zubehör oder BPZ können Sie hier bei uns überprüfen.



Nach der Auktion ist man klüger Verhalten nach dem Kauf!!

Die Post ist da, Sie machen den Umschlag auf und ........ halten eine Fälschung in der Hand. Lassen Sie ihrem Ärger erst einmal freien Lauf, am besten weit weg vom PC. Das Wichtigste ist, keine Kurzschlussreaktion zu haben, oder wie wir Hessen sagen „erst gugge, dann mucke“.

1. Schreiben Sie dem Verkäufer eine freundliche E-Mail. Unterrichten Sie ihn von Ihrer Meinung zu dem Produkt und fordern Sie den Kaufpreis inkl. Porto und dem nötigen Rückporto ein. Geben Sie gleich dazu Ihre Bankverbindung an. Bleiben Sie freundlich. Für Beleidigungen können Sie angezeigt werden. Wählen Sie einen unmissverständlichen Tonfall für Ihre E-Mail. Freundlich, aber bestimmend. Setzten Sie dem Verkäufer eine Frist für die Rückerstattung von 10 Tagen. Falls Sie mit Paypal bezahlt haben, fordern Sie das Geld zurück. Es kann aber sein, dass Sie eine Expertiese von einem Dritten benötigen, der die Fälschung für Sie noch einmal bestätigt.

2. Geben Sie auf gar keinen Fall eine negative Bewertung ab. Sie verlieren so Ihr bestes Druckmittel. Nichts ist wichtiger für einen Verkäufer, als ein astreines Bewertungsprofil.

3. Speichern Sie alle E-Mails. Ihre und die des Verkäufers.

4. Reagiert der Anbieter nicht, schreiben Sie ihm erneut. Diesmal drohen Sie Konsequenzen an. In den AGB´s sämtlicher Auktionshäuser steht klipp und klar geschrieben, dass das anbieten von Fälschungen, Replikaten und Kopien nicht erlaubt ist und zum Ausschluss aus der Plattform führt. Schreiben Sie ihm, dass Sie diesen Vorgang dem Auktionshaus melden werden.

5. Beruft sich der Verkäufer auf den Auktionstext („keine Garantie auf Originalität“), so verweisen Sie ihn ebenfalls auf die AGB´s. Denn auch dies ist nicht erlaubt und hat die gleichen Folgen. Lesen Sie die AGB´s Ihres Auktionshauses zu diesen Themen durch. Sie werden erstaunt sein.

6. Bleiben Sie freundlich! Sie wollen Ihr Geld zurück und keinen Krieg anfangen. Das Geld wieder auf dem Konto zu haben, ist das Ziel.

7. Der Verkäufer reagiert immer noch nicht oder weigert sich die Erstattung vorzunehmen? Jetzt müssen Sie handeln! Schreiben Sie ihrem Auktionshaus von dem Vorfall. Geben Sie die Artikelnummer, den Namen des Users und den Mangel an der Sache genau an. Jetzt kommen auch Ihre gespeicherten E-Mails zum Zuge. Hängen Sie sie an, oder besser zitieren Sie sie in Ihrer Mail. Anhängende Dateien werden aus Angst vor Viren oftmals nicht geöffnet.

8. Eröffnen sie einen Problemfall (eBay) und machen Sie die Sache damit "amtlich". Der Vorgang ist damit offiziell an eBay gemeldet und Sie können sich gegenüber eBay darauf berufen.

9. Wer mit Fälschungen handelt macht sich strafbar. Das ist Fakt und wird mit Gefängnisaufenthalt bis zu 5 Jahren bestraft.

10. Wenn Sie öfters in Onlineauktionshäusern steigern, könnte sich eine Rechtsschutzversicherung lohnen. Gehen Sie immer davon aus, dass Ihr Verkäufer eine solche Versicherung hat.

11. Sollte das Auktionshaus nicht reagieren, sind Sie am Zug. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Jetzt geht es nur noch am Rande um Ihr Geld. Kein Anwalt wird sich wegen 50,- Euro für Sie in die Schlacht werfen. ABER, ein nettes Einschreiben wirkt schon mal Wunder und vergessen Sie nicht, der Verkäufer macht sich strafbar. Er verstößt gegen geltendes Recht. Klären Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese die Kosten für ein Verfahren in diesem Fall tragen würde.

12. Alternativ kann auch eine Anzeige ber der Polizei erfolgen. Beachten Sie, dass Sie beweispflichtig sind.


Wie weit der Einzelne geht, ist jedem selbst überlassen.